Rechtsprechung
AG Hamburg-St. Georg, 29.04.2022 - 980a C 30/21 WEG |
Volltextveröffentlichungen (2)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wohnungseigentümer vorübergehend von Versammlung ausgeschlossen - Alle Beschlüsse unwirksam; § 24, 44 WEG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
(Teil-)Ausschluss der Verwaltung aus Versammlung?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ausschluss des Verwalters aus der Eigentümerversammlung? (IMR 2023, 27)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 27.04.2022 - C-2/22
Allianz Lebensversicherung - Streichung
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 29.04.2022 - 980a C 30/21
Diesen Antrag hat das Gericht mit Beschluss vom 11.01.2022 abgetrennt und zum Gegenstand eines neuen Verfahrens gemacht (Az. 980b C 2/22 WEG).Die Kläger haben mit Schriftsatz vom 01.02.2022 in der Sache 980b C 2/22 WEG eine entsprechende Teilrücknahme ihrer Klage erklärt und mit weiterem Schriftsatz vom selben Tag den hiesigen Rechtsstreit unter Verwahrung gegen die Kostenlast für erledigt erklärt.
- BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10
Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 29.04.2022 - 980a C 30/21
Ebenso, wie ein allgemeiner Ausschluss einzelner Eigentümer von Eigentümerversammlungen unzulässig ist, weil dem Mitglied dadurch nicht nur faktisch sein Stimmrecht genommen, sondern ihm darüber hinaus die ebenfalls in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte fallende Befugnis abgeschnitten wird, auf die Willensbildung der Gemeinschaft durch Rede und Gegenrede Einfluss zu nehmen, ist auch ein nur vorübergehenden Ausschluss eines Wohnungseigentümers grundsätzlich unzulässig; ein solcher Eingriff in das Teilnahmerecht ist nur statthaft, wenn auf andere Weise die geordnete Durchführung einer Versammlung nicht gewährleistet werden kann (s. Dazu nur BGH, ZWE 2011, 122, 123 = ZMR 2011, 397). - BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19
Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft unabhängig von Verpflichtung aus …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 29.04.2022 - 980a C 30/21
Bei einem schwerwiegenden Eingriff in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte kommt es nicht darauf an, ob der gefasste Beschluss auch bei einer Mitwirkung des (ausgeschlossenen) Mitglieds die erforderliche Mehrheit gefunden hätte, weswegen auch unbeachtlich ist, dass ein angegriffener Beschluss mit einer großen Mehrheit zustande gekommen ist (BGH, NJW-RR 2020, 840, 842, Rn. 18 = ZMR 2020, 673). - BGH, 15.03.2018 - V ZR 59/17
Bestimmung der Rechtsmittelbeschwer beim Streit um die Neubestellung oder …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 29.04.2022 - 980a C 30/21
Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf § 49 GKG und folgt der Höhe des Honorars der Verwaltung, um deren Bestellung es bei dem angefochtenen Beschluss vom 13.09.2021 zu TOP 9 ging (vgl. dazu etwa nur BGH, Beschluss vom 15.03.2018 - V ZR 59/17, BeckRS 2018, 7875, Rn. 8).